Betreuungsangebot

 

 Aufnahmebedingungen

    • Es werden Kinder im Alter von 3 ½ Monaten bis zum Kindergarteneintritt aufgenom­men.
    • Die minimale Aufenthaltsdauer beträgt 2 Tage pro Woche.
    • Die Säuglinge beanspruchen 1 ½ Betreuungsplätze, dies wird entsprechend verrechnet.
  • Ab dem 19. Monat bezahlen die Kinder den normalen Preis von 1 Betreuungsplatz.

 Anzahl der Kinder

In unserer Tagesbetreuungsstätte können wir max. 20 Ganztagesplätze in zwei Gruppen anbieten. Die Säuglingsgruppe namens „Mond“, hat 7 Betreuungsplätze für Kinder ab 3 ½ Monaten bis ca. 2 Jahren und die altersreduzierte Gruppe namens „Stern“ hat 10 Betreuungsplätze für Kinder ab ca. 2 Jahren bis Kindergarteneintritt.

 Eingewöhnungszeit

Die Eingewöhnung eines neuen Kindes in unsere Kindergruppe ist uns sehr wichtig, darum müssen die Eltern in der Anfangszeit (die ersten zwei Wochen) ihre Kinder in der Krippe begleiten. Mit der Zeit lassen die Eltern das Kind immer länger alleine. Je nach Verhalten des Kindes ist es möglich, dass es bereits nach 8-10 Tage alleine durch uns betreut wird. Wir versuchen auf die individuellen Bedürfnisse eines jeden Kindes einzugehen.

 Hausordnung

Als Sicherheitsmassnahme haben wir  folgende Hausordnung entwickelt, um Unfälle für die Kinder in unserer Einrichtung zu vermeiden. Wir wollen nur das Beste für die Kinder und dass Sie sich während Ihres Aufenthalts in der Kinderkrippe wohl fühlen:

Kleider und Schuhe:

Die Kinder sollen der Witterung entsprechend, bequeme Kleider tragen. Eigene Er­satzkleider müssen in der Krippe zur Verfügung stehen. Die Kleider müssen mit dem Namen des Kindes angeschrieben sein.

Damit sich die Kinder in der Krippe gut bewegen können, eignen sich Lederfinken oder Antirutschsocken am besten.

Damit sich die Kinder in der Krippe optimal bewegen können brauchen sie bequeme Kleider (keine Jeans, lange Röcke oder enge Hosen). Wir bitten Sie bei den Ersatzkleidern eine Trainerhose oder Leggins beizulegen.

Damit die Kinder bei jeder Witterung nach draussen gehen und mit Wasser experimentieren können, bitten wir Sie Regenkleider und Gummistiefel mitzubringen.

Wegen Verschluckungsgefahr lieber keine Haarspangen und Haargummi, mit kleinen Teilen versehen mitbringen. Wenn wir trotzdem solche Teile finden, werden wir diese sofort in einem Schrank deponieren.

Die Windeln müssen die Eltern für ihr Kind mitbringen.

Essen:

Die Kinder dürfen keine Esswaren, vor allem keine Süssigkeiten in die Kinderkrippe mitbringen („Zältli, Gummibärli, Schoggi, etc.“).

Spielzeuge:

Weil die Gruppen am Morgen und am Abend zusammen sind, ist es wichtig, dass die Kinder keine gefährlichen Spielzeuge oder Spielzeuge mit kleinen Teilen mitbringen. Am liebsten keine Spielzeuge von zu Hause mitbringen. Wir werden nicht dafür haften, wenn Spielzeug kaputt gehen oder verschwinden.

 Abwesenheit & Ferien

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie Ihr Kind bei Krankheit nicht in die Krippe bringen dürfen. Kinder mit  ansteckenden Kinderkrankheiten, wie Magendarmgrippe, Durchfall, Windpocken und hohem Fieber (38 Grad) können nicht in die Krippe kommen, darunter fallen auch Kinder mit unterdrücktem Fieber (z.B. bei Abgabe von Zäpfchen). Virale Krankheiten sind sehr ansteckend und äußern sich bei den Kindern meist mit den Symptomen, wie glänzende Augen, starkem Schnupfen, mit geändertem Verhalten beim Mitmachen, mit wiederholtem Weinen und quengeln. In diesen Fällen bitten wir Sie um eine telefonische Abmeldung.

Damit sich Ihr Kind möglichst schnell wieder erholen kann, ist es das Beste für uns alle, wenn es sich in Ruhe zu Hause auskurieren kann.

Bei Erkrankung des Kindes in unserer Einrichtung werden die Eltern umgehend telefonisch von der Erzieherin benachrichtigt und nach Möglichkeit gebeten das Kind abzuholen.

In Notfällen wenden wir uns an unseren Vertrauensarzt Dr. Maggi und Oertlie und in akuten Fällen an die Notfallstation des Kinderspitals oder Stadtspital Triemli. Sämtliche Kosten (auch im Falle eines Unfalls) für Taxispesen, Notarzt, ärztliche Behandlungen etc. werden voll zu lasten der Eltern verrechnet.

Allergien und andere Empfindlichkeiten sollten beim Eintritt besprochen werden. Ebenso sollte die Krippenleitung über ansteckende Krankheiten in der Familie orien­tiert werden

Ferien und Krankheitstage sind bei der Monatspauschale schon einberechnet, d.h. wenn das Kind Ferien oder krankheitshalber abwesend ist, muss die Monatspau­schale trotzdem bezahlt werden, weil diese als Platzreservation gilt. Die Ferien müs­sen min­destens 2 Wochen vorher der Krippenleitung angemeldet werden.

 Schauen Sie sich unsere Räumlichkeiten und den Grundriss unserer Krippe an.

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